Audio-Feedback geben wollen ist das eine. Doch wie umsetzen? Ich gebe dir heute ein paar wenige Grundlagen mit, die du beim Nutzen von Audio-Feedback beachten solltest. In den nächsten Beiträgen wird es dann um drei konkrete Tools zur Erstellung von Audio-Feedback gehen.

Was darf ich in Audio-Feedback nicht erwähnen?

Tabu sind natürlich trotzdem personenbezogene Daten, von denen man auf eine Person schließen könnte. Der Vorname als einziges Datum ist an sich noch kein personenbezogenes Datum – dafür müsste der Vorname schon sehr besonders und vor allem einzigartig sein. Verzichte aber in deinem Feedback unbedingt auf Daten wie den Nachnamen, deinen Schulnamen (vor allem in Verbindung mit der Stadt) oder andere sensible Daten. Der Link zu einem konkreten Feedback ist zwar nicht unmöglich zu erraten, dafür sind die Links zu kurz, aber doch recht unwahrscheinlich. 

Wie ist das mit dem Datenschutz?

Datensparsamen Tools, die Server in der EU besitzen, sollten wir bei der Arbeit mit Audio-Feedback den Vorrang geben. Eine datenschutzkonforme Nutzung, auch durch die Schüler:innen, die das Feedback nur abrufen, ist prinzipiell von Vorteil. Deshalb sollten wir darauf achten, dass die Server, auf denen das Feedback gespeichert wird, in der EU stehen – dann ist der Anbieter nämlich an die DSGVO gebunden und muss die umsetzen. Wichtig ist, dass die private IP-Adresse der Schüler:innen rechtlich auch als personenbezogenes Datum gilt. Das ist dann wichtig, wenn das Feedback nicht über das Schul-WLAN, sondern über private Internetprovider oder zu Hause abgerufen wird.

In den nächsten Beiträgen stelle ich dir drei Tools vor, mit denen du Audio-Feedback aufnehmen und an deine Schüler:innen weitergeben kannst: QWIQR, Vocaroo und Chirp.qr. Habt ihr Fragen zum Audio-Feedback?

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